Liebe Community
Ich habe folgende Frage zu Ladestationen in einer Tiefgarage, die mehreren umliegenden EFH-Eigentümern und drei externen Parkplatzbesitzern gehört:
Ausgangslage
Tiefgarage mit ca. 20 PP
Meiste PP gehören den Eigentümern, der rund um die Garage liegenden sechs EHF, ca. 3 PP gehören externen Eigentümern
Von den sechs um die Garage liegenden EFH haben fünf eine PV-Anlage auf dem Dach
Die fünf Eigentümer der PV-EFH möchten nun in der Tiefgarage E-Ladestationen installieren und dabei die Installation natürlich so machen, dass sie je möglichst den von ihnen produzierten PV-Strom nutzen können (die meisten von Ihnen haben das Energiemanagementsystem "Solarmanager).
Der sechste EFH-Eigentümer und die externen Eigentümer der drei übrigen PP haben zum heutigen Zeitpunkt kein Interesse am E-Ladestationen bei ihren PP, schliessen es aber nicht aus, später E-Ladestationen realisieren zu wollen.
Fragen
Macht es Sinn und ist es technisch möglich, dass die fünf PV-EHF-Eigentümer, um beim Laden den selbst produzierten Strom nutzen zu können, je von ihrem EHF aus zu den in ihrem Eigentum stehenden PP eine Leitung ziehen und dort je eine/mehrere Ladestationen installieren?
Oder ist es sinnvoller, ein Flachbandkabel «rund um alle PP» zu installieren (spätere Nachrüstung der PP von EFH A und der externen PP)? Ist es auch bei einer solchen Flachbandkabel-Installation irgendwie möglich, dass jeder PV-EFH-Eigentümer den selbstproduzierten Strom zum Laden nutzen kann?
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen!
Hallo Hanspeter,
Zu Deiner Frage gibt es einige zusätzliche Punkte, um einer Antwort näher zu kommen. Wie ist das Eigentum der Tiefgarage geregelt: Miteigentum? Gibt es ein Reglement zur Nutzung und entsprechende Nutzungsrechte im Grundbuch? Wir muss ein Entscheid für gemeinsame Investitionen zustande kommen und wer muss daran mitfinanzieren? Wie steht es um die EFH, stehen die jeweils auf eigenen Parzellen? Grenzen die einzelnen Parzellen direkt an die Tiefgarage?
Meines Wissens ist es in der Schweiz zur Zeit rechtlich nicht möglich, aus verteilten PV-Anlagen den Strom gemeinsam zu nutzen und gemeinsam den Überschuss ins Netz einzuspeisen (habe in den Medien einen Fall mitbekommen, wo vom einen Haus ans andere Haus geliefert werden sollte, was nicht zulässig ist).
Aus Erfahrungen mit anderen Tiefgaragen-Situationen muss das Thema zwingend mit dem lokalen Elektrizitätsversorger angeschaut werden. Denn: die Ladestationen sollten auch dann funktionieren, wenn ohne Photovoltaik an allen Parkplätzen Elektroautos hängen, die z. B. über Nacht alle für den Alltagsgebrauch geladen werden sollen. Alltagsgebrauch heisst: es sind selten alle Batterien komplett leer am Abend und nicht alle müssen morgens zu 100 % geladen sein. Der durchschnittliche Arbeitsweg in CH ist 18 km. Anders rum gesagt: die Stromversorgung der ganzen Überbauung muss ausreichend dimensioniert sein, um die 20 Parkplätze mit ausreichend Strom für genau diesen Alltagsgebrauch zu versorgen. Möglicherweise muss da nachgerüstet werden! Im mir bekannten Beispiel mit ca. 160 Parkplätzen in zwei Einstellhallen reichte die Dimensionierung der Stromversorgung genau darum, weil es auf diesen Alltagsgebrauch ankommt und der Stromversorger das Lastmanagement zwingend zentral steuern kann, indem die Ladevorgänge über alle Ladestationen intelligent auf alle Autos und auf die ganze Nacht verteilt werden.
Soweit mein Input.
Herzlich, Lukas