Fensterersatz - Wann gibt es Subventionen?

Wir wollen unsere Fenster ersetzen und werden in all diesen kantonalen Energiegesetzen und -unterlagen nicht schlau - Weiss jemand, ob, unter welchen Bedingungen und bei welcher Institution für eine reine Fenstersanierung Subventionen beantragt werden können?

  • Kanton Bern
  • Ersatz von 40 jährigen Fenster durch Holz-/Metall-Fenster
  • Fassade/Dach & Heizung ist vom Umbau nicht betroffen

Im Kanton Bern wird die Förderung der Sanierung von Gebäudehüllen (Fenster gehören dazu) über die GEAK®-Klassen eingeteilt. Im Grundprinzip wird die Förderung nach Effizienzklassen ausgeschüttet. Das heisst die Förderung von Einzelbauteil, in ihrem Fall Fenster, haben eine grosse Hürde zu überwinden. Die Förderbeiträge werden dabei vom Energieträger nach der Sanierung sowie mindestens zwei Klassen Verbesserung abhängig gemacht. Erneuerbare Heizkonzepte erhalten mehr Beiträge pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) als Gebäude mit einer Ölheizung. Zum Beispiel ein EFH mit einer Wärmepumpenheizung mit 150m2 EBF erhält CHF 80.-/m2 resp. 150 x 80.- = CHF 12‘000.- Total. Damit Sie die Effizienzklassen aufzeigen können, benötigen Sie jedoch ein beglaubigter Gebäudeenergie Ausweis der Kantone (GEAK® inkl. Log-Datei und GEAK® Plus) Der Ausweis kann nur ein GEAK Experte gemäss CH-Liste erstellen siehe dazu www.geak.ch oder direkt https://www.geak.ch/de/experten/experte-finden/

Eine GEAK für ein EFH wird vom Kanton Bern aktuell mit CHF 1‘000.- zusätzlich gefördert.

Die wichtigsten Rahmenbedingen und Auflagen für die Förderung im Kanton BE

  1. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  2. Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
  3. Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen.
  4. Beiträge über CHF 200’000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  5. Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  6. Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  7. Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  8. Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» erneut ein Gesuch «Gebäude» oder ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
  9. Bei einer erneuten Sanierung um mindestens 2 Klassen innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung eines Förderbeitrags ergibt sich der neue Förderbeitrag aus der Gesamtverbesserung (ab erster geförderte Sanierung) abzüglich des bereits ausbezahlten Förderbeitrags.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Weitere Informationen rund um die Berner Gebäudeförderung finden sie unter
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/energie/energie/foerderprogramm_energie/gebaeude.html

Bitte Fragen sich auch bei der Standortgemeinde über spezielle Zusatzförderungen nach. Beste Grüsse Max Ziegler GEAK Experte

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Vielen Dank! Sehr hilfreiche Zusammenfassung👍🏼