Grillparty im Sommer

Hallo Houzy

Meine Tochter hat ein Problem mit einem Nachbarn. Sie hat Anfang Jahr mit ihrem Lebenspartner eine Eigentumswohnung gekauft. Ab und zu laden sie Freundinnen und Freunde ein und grillieren auf ihrem Balkon. Der Nachbar über ihr hat sich kürzlich beschwert, weil ihn der Rauch vom Grill gestört hat. Meine Tochter ist davon ausgegangen, dass sie grillieren dürfen. Weder im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft noch in der Hausordnung steht etwas, grillieren ist weder ausdrücklich verboten noch erlaubt. Was gilt?

Ich kann ihr leider nicht helfen, weil wir in einem Einfamilienhaus mit einem grossen Garten wohnen. Wir grillieren regelmässig, unsere Nachbarn auch, darum haben wir nie Diskussionen um Rauch oder Lärm.

Danke tuusig.

Heiri Meier

Hallo Heiri

Grillieren führt immer wieder zu Streit zwischen Nachbarn. Wenn in der Hausordnung oder im Stockwerkeigentümerreglement nichts anderes steht, dürfen deine Tochter und ihr Lebenspartner grillieren. Das Nachbarrecht verbietet nur übermässigen Lärm oder Rauch. Was übermässig ist, ist natürlich Ermessenssache und entscheidet der Richter, wenn es hart auf hart geht. Solange sie ihren Nachbarn nicht einräuchern, jeden Tag laut feiern und sich nicht an die Ruhezeiten (in der Regel von 22 bis 7 Uhr) halten, spricht nichts gegen Grillpartys mit Freunden. Ein gewisses Mass an Immissionen, die aus normalen Verhalten entstehen, muss jeder Nachbar tolerieren.

Als Stockwerkeigentümerin ist deine Tochter eine Zweckgemeinschaft mit den Nachbarn eingegangen. Darum ist ein gutes Verhältnis noch wichtiger als in einer Mietwohnung. Ich empfehle ihr, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Vor allem, wenn sie eine Party plant, die vielleicht nicht schon um 22 Uhr endet oder die etwas lauter werden könnte. Am besten lädt sie ihren Nachbarn ein, das hilft meistens. Wenn nicht, soll sie mit einem Gas- oder raucharmen Holzkohlegrill grillieren, beispielsweise von Lotus.

Die Stockwerkeigentümerversammlung könnte in ihrem Reglement oder besser noch in ihrer Hausordnung das Grillieren einschränken. Zum Beispiel wo (nur auf dem Grillplatz), wann (nur bis 20 Uhr) oder wie (nur mit Gas). Die Hausordnung regelt den täglichen Gebrauch der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen und ist vor allem für grössere Stockwerkeigentümergemeinschaften sinnvoll.

Ich hoffe, das hilft deiner Tochter, und wünsche ihr viel Spass bei der nächsten Grillparty. Das Wetter spielt ja mit.

Liebe Grüsse

Roger Hausmann
Content Creator

Übrigens: Warum hat sich deine Tochter noch nicht für Houzy registriert? Als Wohneigentümerin könnte sie nächstes Mal selber fragen …

1 „Gefällt mir“