Guten Abend,
Was kann man vom Grundstückgewinnsteuer? Was kommt genau unter ‘Wertvermehrung’?
Danke für detailierten Beispiele
Wertvermehrende Investitionen können von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. Rechtlich werden diese als Auslagen definiert, die eine dauernde Wertvermehrung bewirken. Typische Beispiele sind z. B. der Bau eines Wintergartens, der Ausbau des Dachstocks oder das Anlegen eines Gartens. Je nach Kanton werden verschiedene Arbeiten als wertvermehrend angerechnet. Im Praxisfall empfehlen wir deshalb, direkt Kontakt mit dem Steueramt aufzunehmen.
Für die Anrechnung dieser Investitionen sollten immer die Originalbelege eingereicht werden.
Hallo @gilus55
Im Houzy Magazin finden Sie einen ausführlichen Artikel zum Thema Grundstückgewinnsteuer, der hoffentlich Ihre Fragen beantwortet: Houzy Magazin | Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Käufer und Verkäufer wissen
Herzliche Grüsse
Roger Hausmann
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