Handwerker aus dem Ausland

Hallo zusammen
Meine Frau und ich haben uns kürzlich ein kleines Haus gekauft, was aber doch ordentlich saniert werden muss. Mindestens Heizung und Isolation müssen noch gemacht werden.
Ich hab mir nun überlegt, allenfalls „gleich“ einen Hausanbau zu machen. Und das gleich über quasi 4 Stockwerke (jeweils plus 4x4m):
Vergrössern bzw. erweitern des Kellers im UG
Vergrössern des Wohnzimmers im 1. Stock
Vergrössern des Hobbyraums im 2. Stock
Vergrössern bzw. erweitern des Dachgeschosses (momentan viel zu niedrig)

Ich hab nun mal im Internet geforscht und gesehen, was mich das „normalerweise“ kosten würde (200K bis 300K mindestens). Und da hauts mir de Nuggi use…
Ich frage mich nun, wie ich möglichst günstig trotzdem zu meinem Hausanbau kommen könnte. Das viele Geld zahle ich garantiert nicht dafür. Eigenleistung wäre da allenfalls ein Thema. Obwohl ich handwerklich nicht sonderlich begabt bin und auch keinerlei Erfahrungen habe. Eine weitere Möglichkeit wäre allenfalls, dass man sich Handwerker aus dem Ausland holt. Klar, Garantieansprüche etc. gestalten sich da schwierig. Aber wäre das überhaupt möglich? Bzw. hat jemand Erfahrungen damit? Ich denke da hauptsächlich an Firmen aus dem nahen Ausland wie D und Ö. Die sollten mindestens gleich gute Qualität abliefern können, wie hier in der Schweiz, aber ein ganzes Stück günstiger. Und wie siehts mit „Exoten“ aus: Polen oder meinetwegen Bulgarien oder Rumänien? Nicht lachen… ich will schon auch Qualität, aber ich will dafür nicht noch die nächsten 20 Jahre buckeln, wenn ich es einiges günstiger haben kann.

Wir haben uns die gleiche Überlegung gemacht.
Rein rechtlich müsste jeder, der in der Schweiz arbeitet, angemeldet werden.
Es gibt eine 8-Tage Regelung, ab dann ist es (glaube ich zumindest) mit Aufenthaltsbewilligung und jeglichen Auflagen verbunden.

Meine Überlegung war eine Firma zu finden, die auf so was spezialisiert ist und sich mit dem administrativen Kram auskennt, aber ich bin noch nicht fündig geworden.
Ich denke, sonst wird man grau, bis man das einigermassen „richtig“ hinkriegt mit der Anmeldung, Lohn, Abgaben, Steuer, etc.
Sollten Sie eine Lösung gefunden haben, bin ich auch gespannt. Unsere Sanierungsträume sind auch nicht unbedingt realisierbar mit den hiesigen Arbeitskosten.

Hi Barbara
Danke fürs Feedback.
Ich „weiss“ nur, dass naheliegenderweise deutsche Firmen Sanierungen teilweise auch in der Schweiz durchführ(t)en. Ich hab auch entsprechende Formulare im Internet gefunden. Diese Firmen wissen, welche Bewilligungen man wie, wann und wo einholen muss in der Schweiz. Nur kommen Sie immer weniger, weil bürokratisch der absolute Supergau hier… Sobald die was falsches ankreuzen oder eine Frist verpassen, müssen Sie blechen - und zwar nicht zu knapp. Und wenn am Schluss dann bloss ein paar Franken mehr rausschauen, würde ich mir den Stress wohl auch nicht mehr antun. Das ist übrigens auch so gewollt von „uns“, weil die heimische Wirtschaft in diesem Sektor geschützt werden soll. So hab ich es auf jeden Fall verstanden.
Das mit den Bewilligungen für ausländische Arbeiter ist ganz klar. Andernfalls wäre es kaum möglich, denke ich. Darum würde ich allenfalls aufs EU-Ausland ausweichen wollen, wo das ganze nicht so problematisch sein kann, die Löhne etc. nicht derart hoch sind (eben D, Ö, oder auch BG etc.) und trotzdem noch vernünftige Qualität geliefert wird.
Das mit den 8 Tagen habe ich aber nicht gewusst. Heisst also, dass wenn die ausländischen Handwerker ihre Arbeit innert 8 Tagen fertig bringen, ein viel geringerer bürokratischer Aufwand damit entsteht? Wäre dann vielleicht die Lösung.
Sollte ich noch Infos haben, würde ich sie Ihnen/Dir zukommen lassen, klar.

Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten (Staatsangehörige der EU-26/EFTA)

Für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit (Stellenantritt) bis zu drei Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr benötigen EU-26/EFTA-Staatsangehörige keine Bewilligung. Der zukünftige Schweizer Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Erwerbstätigkeit über das elektronische Meldeverfahren anzumelden. Die Meldung muss spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme erfolgen.