Kosten einer Komfort Lüftungsanlage

Unser Block hat 11 Wohnungen, alle im Stockwerkeigentum, alle vom Eigentümer selbst bewohnt. untere Stockwerke haben eine gemeinsame be und Entlüftungsanlage, 2 Attikas haben je eine eigene be und Entlüftung, alles fest Montiert, Anlage Hersteller Zehnder.
Nun hatte ich eine Reparatur von 1900.- und bezahlte den Betrag selbst, obschon ein Erneuerungsfond besteht, der Delegierte und der Treuhänder sagten mir, dass das richtig sei, Nun die Frage, wie wird das bei anderen Wohneinheiten gehandhabt und gibt es zu diesem Tema gesetzliche Angaben, oder Empfehlungen, Kanton Bern.

danke für jeden Hinweis und Antwort,
mit freundlichen Grüssen
Harry

Hallo Harry
Ja, jeder Stockwerkeigentümer zahlt Reparaturen, die nur seiner Einheit dienen selbst. Auch dann, wenn das System gemeinschaftlich ist. Der Erneuerungsfonds ist nicht für Reparaturen, sondern für Erneuerungen oder Ersatz von bestehenden gemeinschaftlichen Anlagen und Bauteilen gedacht, z.B. gesamte Heizanlage, Dach- oder Fassadensanierung, Garage, Umgebung, Treppenhaus-Renovation etc.

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