Nachträgliche Baubewilligung Balkonverglasung

1998 habe ich vom Ersteller eine Neubauwohnung mit Balkonverglasung erworben. Vor 2 Jahren wechselte der Eigentümer einer Wohnung im Haus. Da der neue Eigentümer bei seinem Balkon ebfalls eine Verglasung installieren wollte reichte er bei der Gemeinde ein Baugesuch ein. Aufgrund dieses Gesuches erhalte ich heute, 23 Jahre nach dem Kauf, von der Gemeinde ein Schreiben, wonach für meine Balkonverglasung keine Baubewilligung vorliegt.
Ich werde aufgefordert nachträglich eine Bewilligung einzuholen um den Zustand zu legalisieren. Da mein Balkon zudem minim über die Gebäudefassade hervorsteht stellt sich die Baubehörde auf den Standpunkt, dass es sich nicht um einen Balkon sondern um eine Loggia handelt bei welcher bezüglich Ausnützungsziffer andere Bestimmungen gelten würden. Ich solle deshalb mit dem Gesuch die erforderlichen Berechnungen die Ausnützungsziffer betreffend einreichen und nachweisen, dass die Ausnützungsziffer nicht überschritten wird.
Nachdem ich erstmal aus allen Wolken gefallen bin versuche ich mich kundig zu machen.

Wird bei einer Neubaufertigstellung das Gebäude nicht vom Hochbauamt bezüglich Bewilligung und Einhaltung aller Bestimmungen abgenommen?

Kann ich mich als Käufer nach einer behördlichen Bauabnahme und Eintragung im Grundbuchamt nicht darauf verlassen, dass alle nötigen Bewilligungen geprüft und eingehalten wurden?

Habe ich eine Möglichkeit nach 23 Jahren auf ein Art von Bestandesrecht?

Was geschieht wenn ich nichts unternehme und den Zustand so belasse wie gehabt?

Ich habe gehört, dass bei einer Veränderung der Ausnützungsziffer das gesamte Gebäude bezüglich Einhaltung aller aktuell geltenden Vorschriften überprüft wird. Sollte dies nicht der Fall sein müsse ich damit rechnen, dass die Behörden zusätzliche Anpassungen verlangen können. Ist die richtig?

Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum jemand mit Infos behilflich sein kann. Vielen Dank.

Hallo Swindo

Auch wir wurden nach Jahren aufgefordert ein Baugesuch einzureichen.

Wir hatten Glück und mussten nur eine Baubewilligung beantragen.

Die Verglasung ist als Windschutz deklariert worden, da sie Öffnungen zum Balkonboden aufweist.

Baubewilligung mit:

  • Katasterplan
  • Grundrissplan
  • Fassadenplan
  • Schnittplan Haus

Ausnützung:
Gemäss Grundsatzentscheid des Gemeinderates werden die Witterungsbereiche bis zu 10% der Wohnfläche nicht mehr zur der Baumasse gerechnet. (Balkon ist 12 Quadratmeter)

am Schluss bezahlten wir 300.-

Sehr interessant - auch wenn meine Faltverglasung den Balkon völlig abschliesst. Darf man wissen um welche Gemeinde es sich handelt`?
Der grosse Witz habe ich soeben auf der Gemeinde erfahren - demnach gibt es voraussichtlich 2025 eine Neuregelung bei welcher angeblich keine Probleme mehr bestehen sollen.
Demnach könnte ich die Verglasung für 3 - 4 Jahre demontieren und danach wieder aufbauen. Einfach Wahnsinn.