Wir sind Doppelverdiener, keine Kinder und haben vor 3 Jahren eine Wohnung mittels Säule 3a gekauft. Die Wohnung ist mittlerweile 30 Jährig und die Küche muss renoviert werden. Insbesondere Kochfeld, etc. ist noch aus 1994.
Säule 3a und Pensionskasse kann jeweils nur alle 5 Jahre bezogen werden, daher fällt Säule 3a für uns aus. Bleibt die Pensionskasse.
Dort steht, dass eine Gesamterneuerung der Küche via Pensionskasse finanizier bar sei und mind. 20’000 CHF bezogen werden müssen.
Wir finden aber praktisch keine Informationen wie das genau Abläuft und zu welchem Zeitpunkt die Pesionskasse involviert werden muss. Bereits vor Auftragserteilung oder erst wenn die Abschlussrechnung steht und der Umbau gemacht wurde?
Meiner Meinung nach muss ja sichergestellt werden, dass das Geld nicht zweckentfremdet wird. Das spricht dafür, dass die Zahlung der Pensionskasse direkt an den Bauunternehmer gehen müsste.
Gibt es irgendwo Informationen und Tipps zum Ablauf und was man beachten soll? Oder hat jemand Erfahrungen eine Küche mittels Pensionskassegelder zu renovieren?
Es ist korrekt, dass ihr für Renovationen eure Pensionskasse teilweise beziehen könnt- mindestens CHF 20’000 und mit mindestens 5 Jahren Abstand zum letzten Bezug.
Am besten sprecht ihr mit eurer Pensionskasse direkt, um die Anforderungen verbindlich zu erfahren. Meistens gibt es dazu spezielle Formulare und Bedingungen, welche erfüllt sein müssen für die Auszahlung.
Wie auf der verlinkten Website bereits erwähnt, prüfen das die einzelnen Vorsorgestiftungen individuell und haben ihre eigenen Prozesse, wie und in welchem Umfang eine Auszahlung erwirkt werden kann.
Das mit der Säule 3a ist pro Institute. Das heisst wenn du 2 verschiedene 3a Säulen hast. Kannst du diese öfters als 5 Jahre beziehen. Du kannst Sie sogar im gleichen Jahr wo du einzahlst auch wieder beziehen.
Das einzige was ist, wenn das Steueramt ein Bezug bemerkt welcher weniger als 5 Jahre her ist wird Sie eine neue berrechnung der Steuern machen. Somit werden die 2 Beträge zusammen besteuert statt einzeln und das kann zu einer leicht höheren Kapitalsteuer führen.
Mit einer Bank kann man auch einen Kredit / Hypothek aufnehmen oder erweitern, in der ein Säule 3a verpfändet ist. Das kostet natürlich Zinsen, könnte aber eine gute Variante sein. Unter dem Strich (Steuern/Eigenmietwert, Verzinsung Pensionskasse usw. ) könnte dies am Schluss besser sein. Ich würde deshalb mal mit der Hausbank reden. Wenn sie gut sind, berechnen sie Dir das.
Das ist nicht in allen Kantonen erlaubt.
Im Kanton Aargau ist das Gesetzlich geregelt, dass auch Säule 3a nur alle 5 Jahre bezogen werden dürfen.Merkblatt Aargau
Gleichzeitig findet man diesen Satz im Merkblatt: „Werden innerhalb von 5 Jahren
entgegen den Vorschriften mehrere Kapitalbezüge aus der gleichen Säule getätigt,
werden diese für die Satzbestimmung ebenfalls zusammengerechnet.“
Für mich heisst dies, Wenn man es sich trotzdem auszahlen lässt über 2 Institutionen werden die Beträge zusammen gerechnet und so leicht höher besteuert (Steuer Progression)