Hallo
Kenn jemand die Rechtslage oder hat einen Link betreffend dem Schneiden von Hecken und Sträucher?
Konkret geht es um die Rechtslage, wenn Sträucher/Hecken nur vom Nachbargrundstück aus geschnitten werden können.
Muss Zutritt auf das Nachbargrundstück für das Schneiden gewährt werden?
Wenn nein und kein Zutritt gewährt wird, entfällt die Pflicht die Hecke/Sträucher zu schneiden?
Hat der Nachbar das Recht, die Hecken/Sträucher selber - und mehr als das Kapprecht - zu schneiden?
Viele Grüsse
Martin
Hi Martin
Sofern die Hecke die Abstandsvorschrift zu deinem Grunsdstück nicht einhält, muss der Eigentümer, also dein Nachbar, die Hecke / Strauch zurückschneiden. Dies kannst du zu jeder Jahreszeit verlangen. Soweit ich weiss, gibt es für die „Beseitigung“ auch eine gesetzliche Frist, wenn diese nicht eingehalten wird und die Sträucher/ Hecke immer noch „überhängen“, darfst du als Grundstückeigentümer den Rückschnitt selber durchführen. Ich selbst habe mich aber noch nicht in so einer Rechtslage befunden.
Hallo Martin, es ist immer besser, wenn man sich mit dem Nachbarn zu einem Gespräch zusammensitzt und die Angelegenheit so regelt. Dabei kann man eine Frist setzen und vielleicht zusammen Hand anlegen. Wir machen das so bei uns. Anschliessend zusammen ein Apero trinken.
Viel Spass