Wem gehören Abasserleitungen? Wegerecht?

Wie genau ist der Zugang zur Kanalisation eigentlich geregelt? Braucht man ein Wegerecht um mit Abwasserleitungen von einem privaten Grundstück ein anderes Grundstück zu durchqueren? Oder sind Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken keine Privatsache sondern Angelegenheit des Wasser-/Abwasser-Versorgers? Haben die automatischen Anspruch auf „Wegerecht“?

Antwort gefunden: Art. 691 ZGB legt fest, dass Durchleitungsrecht gewährt werden muss.

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