Wo und wie mache ich eine Beseitigungsklage für Bäume

Mein Nachbar hat mit nur einem Abstand von 40 - 50 cm eine Palme, einen Feigenbaum, einen Olivenbaum sowie einen weiteren unbekannten Strauch/Baum (bereits fast 3 m hoch) an meine Grenze gepflanzt. Zweimalige schriftliche Interventionen blieben unbeantwortet. Gemäss der Bauordnung der Gemeinde ist dies nicht gestattet, die Gemeinde verweist mich, den zivilrechtlichen Weg einzuschlagen, da nicht zuständig. Was kommt da auf mich zu, wenn die Sachlage doch eindeutig ist? Hat jemand Erfahrung?